Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur institutionellen Akkreditierung Communiqué der Stiftung ZLS Zurich Law School
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der ZLS gegen den Entscheid des Schweizerischen Akkreditierungsrats (SAR), die ZLS nicht als universitäres Institut zu akkreditieren, abgewiesen.
Dieser Entscheid ist eine enorme Enttäuschung. Er wird aus unserer Sicht dem in kurzer Zeit Erreichten und der grossartigen Leistung unserer Dozierenden in Lehre und Forschung, der Studierenden und aller Beteiligten nicht gerecht. Das Bundesverwaltungsgericht folgt formalistisch dem Entscheid des SAR und verweist im Wesentlichen auf dessen Ermessen. Hauptgrund für die Ablehnung bleibt, dass sich die Forschung noch im Aufbau befindet. Demgegenüber überzeugte die Lehre und wurde vom SAR als universitären Anforderungen entsprechend beurteilt.
Das Gericht geht auf unsere Argumentation, namentlich auf die Tatsache, dass der von der ZLS geplante und vom SAR geforderte weitere Ausbau der bereits betriebenen Forschung mit zusätzlichen, in höheren Pensen angestellten hochqualifizierten Forschenden sowie Doktorierenden die Akkreditierung eben voraussetzt, inhaltlich nicht ein.
Für die Studierenden der ZLS hat der Entscheid keine direkten Auswirkungen. Sie können ihr Studium plangemäss abschliessen und erhalten bei erfolgreichem Abschluss weiterhin den Titel Master of Arts in Law der Kalaidos Fachhochschule.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stiftung der ZLS prüft aktuell das weitere Vorgehen und analysiert die Optionen unter sorgfältiger Abwägung der Interessen aller Anspruchsgruppen.
Medienschaffende wenden sich direkt an die Medienstelle ZLS Zurich Law School: Caroline Boeriis, c.boeriis@kalaidos.ch.
Freundliche Grüsse
Dr. Stefan Leuenberger
Präsident des Stiftungsrats
Prof. Dr. Urs Saxer
Mitglied des Stiftungsrats
Präsident des Institutsrats
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ZLS Zurich Law School
Institut für RechtswissenschaftJungholzstrasse 43
8050 Zürich