Hände um Glühlampe Hände um Glühlampe

Gegenstand

Im Rahmen des Forschungsschwerpunkts «Nachhaltigkeitsregulierung» erneuert und erweitert die ZLS Zurich Law School die Projektausschreibung zu «Nachhaltigkeit in der Rechtsordnung».
Geprägt von diversen Konzepten und nichtrechtlichen Standards, wird der Begriff der Nachhaltigkeit immer mehr zu einem gemeinsamen Bezugspunkt der verschiedensten Rechtsgebiete: vom Völker-, Gesellschafts-, Finanzmarkt- über das Wettbewerbs-, Straf-, Umwelt-, und Baurecht bis zum Haftungs- und Versicherungsrecht. Der multifunktionale Begriff dient unter anderem der Anknüpfung von Informations- und Verhaltenspflichten, der Rechtfertigung für Regulierung, als strategisches Ziel der Verwaltung und als Blankovollmacht für staatliche Eingriffe. Die Konkretisierung überlassen Regulatoren teilweise den Unternehmen. Oft setzen sie eine Datenlage voraus, über welche die Unternehmen noch gar nicht verfügen.
Zum einen stellen sich daher Fragen der Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit. Zum anderen verlangt die im Fluss befindliche Rechtslage nach einer neuen Rechtsmethode. Klar ist: Das Recht entscheidet mit über den Erfolg von Nachhaltigkeitsregulierung.
Die ZLS Zurich Law School strebt mit der vorliegenden Ausschreibung danach, einen Beitrag zur Deckung des damit entstandenen enormen Forschungsbedarfs zu leisten.
Forschungsprojekte besonders zu folgenden und ähnlichen Themen sind erwünscht (1. –3. als Erweiterung der der Projektausschreibung 2023):

  1. Komplexität – Rechtsmethodische Herausforderungen der Nachhaltigkeitsregulierung
  2. Produktsicherheit und Produkthaftpflicht im Kontext der Nachhaltigkeitsregulierung
  3. Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – Wie weit reicht die Versicherbarkeit?
  4. Gesetzliche Verweise auf internationale Nachhaltigkeitsstandards
  5. Nachhaltigkeit als Teil des Mandats der Finanzmarktaufsicht
  6. Nachhaltigkeit als Auslegungskriterium
  7. Nachhaltigkeit als Kriterium algorithmisch basierter Entscheidungen
  8. Nachhaltigkeit als Regulierungsziel im Steuerrecht
  9. Nachhaltigkeit in der juristischen Ausbildung

Möglich sind insbesondere Beiträge für den Einsatzes von Forschungsassistenzen oder zur Erstellung von Publikationen einschliesslich Druckkostenbeitrag. Gesuche, welche Unterstützung für einen Projektantrag beim SNF wünschen (Anschubfinanzierung), werden sehr gewünscht.

Verfahren und Projektauswahl

Forschende der ZLS Zurich Law School sind dazu eingeladen, ab sofort Forschungsprojekte einzureichen. Fördergesuche in Bezug auf die vorliegende Ausschreibung werden bis 30. September 2024 entgegengenommen und nach Eingang zeitnah bearbeitet. Interessentinnen und Interessenten sind gebeten, bei Interesse frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Gesuche sind elektronisch an die Forschungskommission zu richten (forschungskommission@zurichlawschool.ch).

Dem Gesuch sind eine Projektbeschreibung, ein Umsetzungsplan und eine detaillierte Aufstellung der Forschungskosten beizulegen (max. 10 Seiten). Die Forschungsleistungen, insbesondere die Publikationsliste aller Projektbeteiligten, sind einzureichen oder es ist auf die Forschungsdatenbank der ZLS zu verweisen. Die Forschungskommission kann weitere Dokumente einfordern.

Für Fragen steht Ihnen die Institutsleitung zur Verfügung.

Die Mittelvergabe richtet sich nach dem Vergabereglement und dem Forschungsreglement der ZLS Zurich Law School.

Forschungsförderung der ZLS Zurich Law School

Nebst rechtswissenschaftlicher Grundlagenforschung liegt ein besonderer Fokus der Forschungstätigkeit der ZLS Zurich Law School auf der Lösung gesellschaftlicher Probleme und der Transdisziplinarität im Sinne des Austauschs mit anderen Disziplinen und der Praxis. Die ZLS Zurich Law School fördert Forschung unter anderem mittels Forschungsbeiträge aus ihrem Forschungsfonds. Zuständig für die Beurteilung von Gesuchen ist die Forschungskommission.

Forschungskommission

ZLS Zurich Law School
Institut für Rechtswissenschaft
Jungholzstrasse 43
8050 Zürich
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