Aktuelle Regelungen aufgrund des Bundesratsentscheids

In der Sitzung vom 16. Februar 2022, hat der Bundesrat die Aufhebung nahezu aller Massnahmen per 17. Februar 2022 kommuniziert. Für die ZLS Zurich Law School bedeutet dies:

Zertifikats- und Maskenpflicht aufgehoben

Es gilt keine Zertifikatspflicht mehr. Damit fällt diese auch für den Präsenzunterricht und die 2G- resp. 3G-Regel wird aufgehoben. Ebenfalls entfällt im gesamten Gebäude und damit auch im Unterricht die Maskenpflicht.

Unterrichtsform laufender Module

Laufende Module werden aus organisatorischen Gründen in der aktuellen Handhabung weiter- bzw. zu Ende geführt (Präsenz-, Hybrid- oder Online-Unterricht), es findet bis dahin keine Anpassung der Unterrichtsform statt.

Weitere Informationen / Anlaufstelle

Unsere Studierenden und Dozierenden werden laufend via Lernraum und E-Mail informiert.

Zu aktuellen Empfehlungen rund um das Coronavirus verweisen wir auf folgende Webseite:

Die Informationen auf dieser Seite werden regelmässig aktualisiert.

ZLS Zurich Law School

Institut für Rechtswissenschaft
Jungholzstrasse 43
8050 Zürich
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